Publireportage, 14. Juli 2022
Was soll geschehen, wenn ich schwer krank bin und nicht mehr selbst entscheiden kann? Viele Menschen regeln solche Themen nicht – bis es plötzlich zu spät ist. Denken Sie deshalb früh daran, einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung und ein Testament abzuschliessen.
Krankheiten wie Demenz und andere mindern die Urteilsfähigkeit älterer Menschen unter Umständen rasch – und plötzlich können sie nicht mehr selbst bestimmen, wie sie medizinisch betreut werden und die letzten Lebensjahre und -monate verbringen wollen. Es ist deshalb sehr wichtig, solche Fragen frühzeitig zu regeln. Mit der Patientenverfügung und dem Vorsorgeauftrag gibt es seit einigen Jahren Instrumente, die dies erlauben.
Um den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung zu erstellen, müssen wir allerdings urteilsfähig sein und verstehen, wie wir unsere Zukunft gestalten möchten. Wir müssen uns damit zusammen mit unseren Nächsten rechtzeitig auseinandersetzen, solange es uns gut geht. Das fällt vielen Menschen schwer und sie schieben den Zeitpunkt hinaus, bis es zu spät ist. Oft stossen dann behördliche Stellen dazu – für alle Beteiligten eine schwierige Situation.
Diskutieren Sie deshalb rechtzeitig mit Ihren Nächsten, was Ihnen wichtig ist. Lassen Sie sich beraten, wie eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag korrekt abgefasst werden müssen. Das gleiche gilt auch für das Testament, das Ihren Nachlass regelt.
Auch bei leichter Demenz urteilsfähig?
Auch Menschen, die bereits an einer leichten Demenz leiden, können diese Dokumente abfassen, solange sie urteilsfähig sind. In kritischen Fällen, insbesondere wenn Meinungsverschiedenheiten und Konflikte unter den Nächsten bestehen sollte die Urteilsfähigkeit vom Hausarzt oder von einer spezialisierten Fachstelle abgeklärt werden. Bei Age Medical arbeitet dazu ein Team aus Altersmedizinern, Neuropsychologinnen und Juristen zusammen.